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Konzept Kommunale Wärmeplanung der Stadt Stollberg

Titel „KSI: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Stollberg“
Laufzeit: 01.12.2023 – 30.11.2025
Förderkennzeichen: 67K26392
Ziel und Inhalt des Vorhabens: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Stollberg
Link zum Projektträger www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie↗

„Nationale Klimaschutzinitiative“
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.“

Die Stadt Stollberg stellt die „Kommunale Wärmeplanung“ vor

Seit 01.01.2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten. Somit muss die Stadt Stollberg, da sie weniger als 100.000 Einwohner hat, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung erstellen.
Mit der „Kommunalen Wärmeplanung“ soll den Gebäudeeigentümern ein Überblick gegeben werden, ob es Möglichkeiten der Nahwärmeversorgung im Stollberger Stadtgebiet und in den Ortsteilen gibt. Sie ist eine Übersicht, wo auf Grund der Gegebenheiten (z. Bsp. bei verdichteter Bebauung) ein Netz entstehen könnte. Für eine spätere mögliche Umsetzung müssen weitere Prüfungen bzw. Planungen durchgeführt werden und auch die Finanzierung muss gesicherte sein.
Im Allgemeinen ist zu beachten, dass die Vorgaben für die geforderten Heizungsumrüstungen der nächsten Jahre im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu finden sind. Die aktualisierte Fassung trat gemeinsam mit dem Wärmeplanungsgesetz Anfang 2024 in Kraft. Beide Gesetze sind miteinander verzahnt.
Um schnellstmöglich einen Überblick über den gesamten städtischen Raum zu erhalten, wollen wir bereits jetzt schon – gemeinsam mit Ihnen – in die kommunale Wärmeplanung starten.

In einem ersten Schritt erfasste die Stadtverwaltung Stollberg sämtliche kommunalen Gebäude sowie gewerbliche und private Gebäude. Zusätzlich hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, freiwillig Gebäudedaten mithilfe von Erhebungsbögen einzureichen. Anschließend wurden die erhobenen Daten ausgewertet. Darauf aufbauend erfolgte eine Prüfung potenzieller Wärmequellen für größere Abnahmemengen sowie eine Bewertung, in welchem Umfang ein Anschluss der Gebäude an ein Wärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in der „Kommunalen Wärmeplanung“ zusammengeführt.

Im Zeitraum vom 06.10. bis 03.11.2025 konnten alle Interessierten und am Verfahren Beteiligten die Planunterlagen im Rathaus sowie online einsehen und hierzu eine Stellungnahme schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und berücksichtigt.

Am 08.12.2025 beschloss der Stadtrat die „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Stollberg“ in der Fassung vom November 2025.

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Stollberg (PDF)

Aktuelle Informationen zum Projekt werden weiter auch hier veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:

Zu den einzelnen Anforderungen für Neu- bzw. Altbauten gibt es Informationsgrafiken des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Diese finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz (GEG)↗
(Stand: 25.08.2025)

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus Stollberg:
Frau Antje Fichtner
Mitarbeiterin Stadtplanung
Tel.: 037296/ 94192
E-Mail: a.fichtner@stollberg-erzgebirge.de