Allgemein
Stadtbuslinien 1 und 2
Achtung – veränderte Fahrpläne der Stadtbuslinien 1 und 2 ab dem 7. April 2025
Wie bereits angekündigt, zwingen die aktuelle Haushaltslage und der Grundsatz zum sorgsamen Umgang mit Steuergeldern die Stadt Stollberg, die Stadtbuslinie mit den aktuell stündlich fahrenden Bussen zu reduzieren.
Zum 7. April 2025 wird deshalb ein neuer Fahrplan der Stadtbuslinien in Kraft treten.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrten:
Fahrt 1 (05.52 Uhr ab Erzgebirgsklinikum)
Fahrt 5 (08.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 9 (10.35 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 15 (14.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 18 (17.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 19 (18.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrten IAV
dann ersatzlos entfallen.
Ab 7. April 2025 wird zudem die Haltestelle Hufelandstraße nicht mehr bedient.
Die Schülerbeförderung ist von den Einsparungen nicht betroffen.
illegale Feuerstelle
Ordnungswidrigkeiten im Wald
Im kommunalen Waldstück westlich des Tierheims (Flurstück 471/1 Gemarkung Mitteldorf) wurde von unserem Revierförster eine illegale Müllentsorgung (Glasflaschen, Verpackungsreste etc.), sowie eine illegale Feuerstelle festgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass die Müllentsorgung außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse gemäß §14 (1) Nr. 4 i.V.m. §20 (1) Nr. 28 der Polizeiverordnung der Stadt Stollberg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und von den dafür zuständigen Stellen geahndet wird.
Ebenfalls ordnungswidrig ist das Abbrennen von Lager-, Grill- und Kochfeuern ohne Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Bereich.
Für Feuer im Wald ist zwingend die Genehmigung der unteren Forstbehörde, sowie der Ortspolizeibehörde Stollberg gem. § 15 (1) und § 52 (1) Pkt. 1 Sächsischen Waldgesetz i.V.m. §15 (6) Polizeiverordnung der Stadt Stollberg erforderlich.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, das für den Erzgebirgskreis bereits jetzt die Waldrandwarnstufe 3 gemeldet ist (Stand 10.03.2025). Damit stellen illegal abgebrannte Feuer eine unmittelbare und akute Gefahr für den gesamten Wald dar. Ein solches Handeln ist unverantwortlich und grob fahrlässig.
Sachdienliche Hinweise zu o. g. Ordnungswidrigkeit können dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stollberg angezeigt oder unter ordnungsamt@stollberg-erzgebirge.de gemeldet werden.
Das Ordnungsamt informiert
Allgemeine Informationen zum Hexenfeuer am 30.04.2025
Die Feuer dürfen frühestens am 29.04.2025 aufgebaut werden. Wenn Sie schon jetzt einen Holzhaufen stapeln, muss dieser vorher nochmal an einer anderen Stelle aufgebaut werden. Das hat keinerlei mit einem behördlichen Grund zu tun, sondern dient der Natur. Kleine Vögel oder Igel nisten sich innerhalb weniger Tage in so einen Holzhaufen ein und bauen das Nest für den Nachwuchs.
Am 30.04.2025 dürfen Sie Ihr Feuer ab 18:00 Uhr anzünden. Das komplette Feuer muss spätestens 24:00 Uhr gelöscht sein. Bitte achten Sie auf Glutnester!
Stellenausschreibung Lebenshilfe
Die Lebenshilfe Stollberg sucht als Mitglied der Geschäftsleitung (m/w/d) und Bereichsleitung Zentrale Dienste in Stollberg Verstärkung.
Bewerbungen sind bis 31.03.2025 möglich.
Regionalpreis des Erzgebirgskreises
Der Große Regionalpreis des Erzgebirgskreises geht in die siebente Runde!
Er zeichnet Einzelpersonen, Vereine, Gruppierungen, Institutionen oder Projekte aus,
die im Erzgebirgskreis ihr Engagement erbringen.
Vorschläge können bis 31.03.2025 eingereicht werden >>> mehr.
Jubiläumsausgabe und DRM-Auftakt – Packender Rallyesport im Erzgebirge erwartet
2. Pressemitteilung der 60. ADAC Rallye Erzgebirge 2025 vom 08.02.2025
Kaum eine andere Rallye in Deutschland kann auf 60 Auflagen zurückblicken. Damit schreibt die ADAC
Rallye Erzgebirge, die vom 27.03. – 29.03.2025 stattfindet, eine legendäre Motorsportgeschichte,
welche am 30.06.1962 mit der Premiere der 1. Rallye Wismut begann.
Veräußerung kommunales Feuerwehrfahrzeug
Die Stadtverwaltung Stollberg veräußert einen Rüstwagen RW 1 – Mercedes Unimog U1300L aus dem Jahr 1990 in einem guten gepflegten Zustand.
Gern möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, das Fahrzeug zu erwerben.
Dazu bitten wir um Abgabe eines Angebotes bis zum 20.03.2025.
Weitere Daten und Informationen zum Fahrzeug sowie zur Form der Angebotseinreichung entnehmen Sie bitte dem angehängten Verkaufsdokument.
Interesse das Fahrzeug vorab einmal zu besichtigen? Kein Problem. Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an.
Wir würden uns freuen, wenn unser Rüstwagen bei Ihnen ein zweites Leben erhält oder sogar eine weitere Verwendung als Feuerwehrfahrzeug findet.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Anfragen und Angebote bitte an:
Stadtverwaltung Stollberg
Bau-/Ordnungsamt
SB Brandschutz
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg
037296 94 205
y.weber@stollberg-erzgebirge.de
Mobile Schadstoffsammlung 2025 im Erzgebirgskreis
Aktuelle Tourenplanung für die Schadstoffkleinmengensammlung 2025
für die mobile Sammlung im Frühjahr und Herbst sowie die Termine der stationären Schadstoffkleinmengensammlung an den ausgewählten Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis.