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Klarer Himmel

Allgemein

Beginn Waldbrandsaison 2025

Gemeinsame Medieninformation von Staatsbetrieb Sachsenforst und Deutscher Wetterdienst

Die Waldbrandsaison 2025 startet am 1. März

Ab dem 1. März informieren Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst wieder tagaktuell über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen. Bis zum Ok-tober wird die Waldbrandgefahr für 31 sächsische Vorhersageregionen in fünf Gefahrenstufen – von 1 (sehr geringe) bis 5 (sehr hohe Gefahr) – be-rechnet und täglich bekanntgegeben. In den Regionen des sächsischen Tief-landes, die aufgrund der sandigen Böden und geringeren Niederschläge be-sonders durch Waldbrände gefährdet sind, startet parallel die kamerage-stützte Waldbrandüberwachung durch die Landkreise.

Gemeinsame Pressemitteilung Sachsenforst & DWD zum Beginn Waldbrandsaison 2025

Infografik_Sachsen_2025

Stadtbus in Stollberg

Stadtbuslinien 1 und 2

Achtung – veränderte Fahrpläne der Stadtbuslinien 1 und 2 ab dem 7. April 2025

Wie bereits angekündigt, zwingen die aktuelle Haushaltslage und der Grundsatz zum sorgsamen Umgang mit Steuergeldern die Stadt Stollberg, die Stadtbuslinie mit den aktuell stündlich fahrenden Bussen zu reduzieren.

Zum 7. April 2025 wird deshalb ein neuer Fahrplan der Stadtbuslinien in Kraft treten.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrten:

Fahrt 1 (05.52 Uhr ab Erzgebirgsklinikum)
Fahrt 5 (08.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 9 (10.35 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 15 (14.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 18 (17.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrt 19 (18.30 Uhr ab Bahnhof)
Fahrten IAV

dann ersatzlos entfallen.

Ab 7. April 2025 wird zudem die Haltestelle Hufelandstraße nicht mehr bedient.
Die Schülerbeförderung ist von den Einsparungen nicht betroffen.

illegale Feuerstelle

Ordnungswidrigkeiten im Wald

Im kommunalen Waldstück westlich des Tierheims (Flurstück 471/1 Gemarkung Mitteldorf) wurde von unserem Revierförster eine illegale Müllentsorgung (Glasflaschen, Verpackungsreste etc.), sowie eine illegale Feuerstelle festgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass die Müllentsorgung außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse gemäß §14 (1) Nr. 4 i.V.m. §20 (1) Nr. 28 der Polizeiverordnung der Stadt Stollberg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und von den dafür zuständigen Stellen geahndet wird.
Ebenfalls ordnungswidrig ist das Abbrennen von Lager-, Grill- und Kochfeuern ohne Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Bereich.
Für Feuer im Wald ist zwingend die Genehmigung der unteren Forstbehörde, sowie der Ortspolizeibehörde Stollberg gem. § 15 (1) und § 52 (1) Pkt. 1 Sächsischen Waldgesetz i.V.m. §15 (6) Polizeiverordnung der Stadt Stollberg erforderlich.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, das für den Erzgebirgskreis bereits jetzt die Waldrandwarnstufe 3 gemeldet ist (Stand 10.03.2025). Damit stellen illegal abgebrannte Feuer eine unmittelbare und akute Gefahr für den gesamten Wald dar. Ein solches Handeln ist unverantwortlich und grob fahrlässig.

Sachdienliche Hinweise zu o. g. Ordnungswidrigkeit können dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stollberg angezeigt oder unter ordnungsamt@stollberg-erzgebirge.de gemeldet werden.

Auszug digitale Stadtgrundkarte

Das Ordnungsamt informiert

Allgemeine Informationen zum Hexenfeuer am 30.04.2025

Die Feuer dürfen frühestens am 29.04.2025 aufgebaut werden. Wenn Sie schon jetzt einen Holzhaufen stapeln, muss dieser vorher nochmal an einer anderen Stelle aufgebaut werden. Das hat keinerlei mit einem behördlichen Grund zu tun, sondern dient der Natur. Kleine Vögel oder Igel nisten sich innerhalb weniger Tage in so einen Holzhaufen ein und bauen das Nest für den Nachwuchs.
Am 30.04.2025 dürfen Sie Ihr Feuer ab 18:00 Uhr anzünden. Das komplette Feuer muss spätestens 24:00 Uhr gelöscht sein. Bitte achten Sie auf Glutnester!

Informationen Traditionsfeuer
Traditionsfeuerantrag 2025

Logo Erzgebürger

Regionalpreis des Erzgebirgskreises

Der Große Regionalpreis des Erzgebirgskreises geht in die siebente Runde!

Er zeichnet Einzelpersonen, Vereine, Gruppierungen, Institutionen oder Projekte aus,
die im Erzgebirgskreis ihr Engagement erbringen.

Vorschläge können bis 31.03.2025 eingereicht werden >>> mehr.

Veräußerung kommunales Feuerwehrfahrzeug

Die Stadtverwaltung Stollberg veräußert einen Rüstwagen RW 1 – Mercedes Unimog U1300L aus dem Jahr 1990 in einem guten gepflegten Zustand.

Gern möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, das Fahrzeug zu erwerben.
Dazu bitten wir um Abgabe eines Angebotes bis zum 20.03.2025.

Weitere Daten und Informationen zum Fahrzeug sowie zur Form der Angebotseinreichung entnehmen Sie bitte dem angehängten Verkaufsdokument.

Ausschreibung… (PDF)

Interesse das Fahrzeug vorab einmal zu besichtigen? Kein Problem. Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an.

Wir würden uns freuen, wenn unser Rüstwagen bei Ihnen ein zweites Leben erhält oder sogar eine weitere Verwendung als Feuerwehrfahrzeug findet.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Anfragen und Angebote bitte an:

Stadtverwaltung Stollberg
Bau-/Ordnungsamt
SB Brandschutz
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg
037296 94 205
y.weber@stollberg-erzgebirge.de