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Allgemein

Gefahr Mähroboter

Mähroboter können zur Gefahr für Kleintiere werden – Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst

Mit dem Beginn der Gartensaison werden in vielen Gärten wieder Mähroboter eingesetzt. Sie sorgen für eine Arbeitserleichterung und einen gepflegten Rasen. Vielen Grundstückseigentümern ist jedoch nicht bewusst, dass das Betreiben dieser Geräte auch eine Gefahr für zahlreiche heimische Kleintiere darstellen kann.
Besonders während der Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden sind viele Tiere nachtaktiv oder auf Nahrungssuche.
Dazu zählen Tiere wie der Igel, Kröten, Frösche, Eidechsen sowie verschiedene Kleinsäuger die sich im hohen Gras, unter Sträuchern oder auf Rasenflächen aufhalten. Da viele dieser Tiere bei Gefahr nicht schnell flüchten oder sich zum Schutz zusammenrollen bzw. reglos verharren, können sie von Mährobotern übersehen und schwer verletzt werden.
Auch moderne Mähroboter erkennen kleine Tiere nicht immer zuverlässig. Aus diesem Grund ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Geräten von großer Bedeutung.

Was können Sie tun?
• Lassen Sie ihren Mähroboter möglichst nur tagsüber fahren.
• Vermeiden Sie den Einsatz in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden, wenn viele Wildtiere aktiv sind.
• Kontrollieren Sie die Rasenfläche regelmäßig auf Tiere und mögliche Verstecke.
• Erhalten Sie naturnahe Bereiche im Garten, beispielsweise mit Laub, Totholz, Hecken oder Wildblumenflächen. Diese bieten zahlreichen Tierarten wichtige Rückzugsorte.

Der Schutz unserer heimischen Tierwelt ist eine gemeinsame Aufgabe. Mit einfachen Maßnahmen kann jeder Gartenbesitzer dazu beitragen, Verletzungen und den Tod von Kleintieren verhindern.
Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Betriebszeiten ihrer Mähroboter eigenverantwortlich so zu wählen, dass Gefahren für die heimische Tierwelt vermieden werden.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Artenvielfalt in unseren Gärten und unserer Umgebung zu erhalten.
Des Weiteren wir bitten um Beachtung der geltenden Polizeiverordnung der Stadt Stollberg. Insbesondere weisen wir auf die §6 (1) PVO und § 12 (1) PVO hin, in denen die Nachtruhe sowie lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten geregelt sind.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.

Stadtbusbetrieb

Hinweis zum Stadtbusbetrieb während der Sommerferien

Während der Sommerferien (ab 6. Juli 2026) pausiert der Stadtbusverkehr der Stadt Stollberg/Erzgeb. Die Fahrten werden bis einschließlich 14. August 2026 ausgesetzt.
Ab dem 17. August 2026 nimmt der Stadtbus seinen gewohnten Fahrbetrieb wieder auf. Fahrgäste sind willkommen und können dann wie üblich diesen beliebten Service nutzen.

Unabhängig von der vorübergehenden Pause der Stadtbusfahrten bleibt die Rufbereitschaft für Anmietungen weiterhin bestehen. Vereine, Privatpersonen sowie Interessierte können den Stadtbus auch während der Ferienzeit für individuelle Fahrten oder Veranstaltungen anmieten. Die entsprechenden Anfragen werden wie gewohnt entgegengenommen und bearbeitet.

Die Stadt Stollberg/Erzgeb. bedankt sich für Ihr Verständnis und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine angenehme Sommer- und Ferienzeit.

Parkscheinautomaten

Die Parkscheinautomaten auf dem Schillerplatz sowie dem Parkplatz An der Stalburg wurden  aufgestellt und installiert. Es folgen noch die Beschilderung an Zufahrten sowie den Hinweisen zu EasyPark. Eine Übergangsphase, sodass jeder die Möglichkeit hat die Änderungen in Augenschein zu nehmen, wird bis 31.07.2026 eingeräumt. Ab 01.08.2026 tritt die bereits beschlossene Gebührenverordnung in Kraft, Parken ohne gültigen Parkschein wird dann mit einem Verwarngeld geahndet.

Parkplatz Schloss

Erste halbe Stunde gebührenfrei, danach für zwei volle Stunden 1,00 Euro, für drei volle Stunden 2,00 Euro, für fünf volle Stunden 5,00 Euro und für über fünf Stunden 8,00 Euro für ein Tagesticket bis 0:00 Uhr am entsprechenden Tag. 

Parkplatz Schillerplatz

Erste halbe Stunde gebührenfrei, danach für über eine halbe Stunde 1,00 Euro für ein Ticket mit 24 h Laufzeit.

Tag der Biotonne

Am 26. Mai 2026 findet bundesweit der Tag der Biotonne statt. Ziel ist es, die richtige Entsorgung von Bioabfällen stärker ins Bewusstsein zu rücken.
Noch immer werden Bioabfälle häufig in Plastiktüten in der Biotonne entsorgt. Diese verrotten jedoch nicht und müssen aufwendig aussortiert werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten und Probleme bei der Kompostierung.
Auch sogenannte „kompostierbare“ Biokunststofftüten („Bioplastik“-Abfallbeutel) gehören nicht in die Biotonne, da sie bei der Kompostierung in der Regel nicht vollständig verrotten.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, Bioabfälle ausschließlich ohne Plastik zu entsorgen.
Unser Tipp: Bioabfälle einfach lose oder in Papiertüten sammeln.
Begleitend zum Aktionstag startet der Zweckverband ein Gewinnspiel. Die Teilnahme ist vom 26.05.2026 bis zum 06.06.2026 über Mitmachkarten an allen Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis (solange der Vorrat reicht) oder online über die Internetseite www.za-sws.de möglich. Die im Losverfahren ermittelten Gewinner dürfen sich unter anderem über Bioabfalltrennbehälter für die Küche freuen.

Befragung für den Sachsen-Monitor

Information des Freistaates Sachsen zur Repräsentativen Befragung für den Sachsen-Monitor 2026

Derzeit finden die Befragungen für den Sachsen-Monitor 2026 statt. Für die sechste Auflage des Sachsen-Monitors werden erneut 2.000 Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen befragt. Auch Stollberg wurde dabei nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Die Interviews werden vom Meinungsforschungsinstitut Ipsos GmbH in Zusammenarbeit mit Interviewerinnen und Interviewern der Foerster & Thelen Marktforschung Feldservice GmbH durchgeführt. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im vierten Quartal 2026 vorgestellt werden.

Informationen und die Ergebnisse von früheren Befragungen können Sie unter https://www.staatsregierung.sachsen.de/sachsen-monitor-5656.html nachlesen.

Fußgängerüberweg auf der Hohensteiner Straße

Der Fußgängerüberweg auf der Hohensteiner Straße in Stollberg/Erzgeb. ist fertiggestellt. Die Bauarbeiten  sind abgeschlossen.
Damit steht künftig eine sichere und unabhängige Querungsmöglichkeit zur Verfügung, die insbesondere auch den Schulweg von Schülerinnen und Schülern zuverlässig absichert.
Neben der Markierung des Überwegs wurden eine entsprechende Beschilderung sowie eine Beleuchtung installiert, um die Sichtbarkeit deutlich zu verbessern. Ergänzend wurden spezielle Pflastersteine mit taktilen Markierungen eingebaut, die blinden und sehbehinderten Menschen eine bessere Orientierung ermöglichen.
Die Maßnahme trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden nachhaltig zu erhöhen, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.
Die Verwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit sowie die Beachtung der geltenden Verkehrsregeln.

Sächsischer Familientag

Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der 26. Familientag des Sozialministeriums findet am 22. August 2026 in Stollberg im Erzgebirge statt.

Sozialministerin Köpping: »Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei unserem Fest für die ganze Familie!«
Die Erfolgsgeschichte des sächsischen Familientages, einer Veranstaltung des Sozialministeriums mit vielen Partnerinnen und Partnern, geht unter dem Motto »Wir sind Familie« im kommenden Jahr in eine neue Runde. Am Sonnabend, 22. August 2026, findet die beliebte Veranstaltung in Stollberg im Erzgebirge statt. Zum inzwischen 26. Mal präsentieren sich Informations- und Unterhaltungsstände mit ihren kostenfreien Angeboten für Jung und Alt.

Sozialministerin Petra Köpping: »Ich empfehle, sich diesen Termin jetzt schon in den Kalender einzutragen. Die Vorbereitungen für ein spannendes Programm unter anderem mit Tanz, Gesang und vielen Mitmachaktionen für die ganze Familie laufen bereits. Viele Verbände und Vereine aus der Region haben signalisiert, dass sie dabei sein möchten und bereiten schon jetzt ihre Aktionen vor. Informieren Sie sich gern auf unserer Webseite zum Familientag und abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine Neuigkeiten zu verpassen. Denn wir freuen uns jetzt schon auf Ihren Besuch bei unserem Fest für die ganze Familie.«

Stollbergs Oberbürgermeister Marcel Schmidt: »Die abermalige Ausrichtung des Sächsischen Familientages stellt für uns die Möglichkeit dar, unsere eigenen städtischen Bemühungen um unsere Kinder und Familien in den Fokus zu stellen und damit die gesellschaftliche Wichtigkeit von Familie und Kindern in der Öffentlichkeit zu zelebrieren. Wir freuen uns auf diesen Tag, um dort außerhalb des Alltags all diejenigen besonders zu würdigen, die sich sonst täglich engagiert dafür einbringen, dass Kinder in ihren Familien in unserer Stadt wohl behütet aufwachsen können.«

Vereine und Verbände der Region werden Anfang 2026 dazu aufgerufen, ihre Ideen und Vorschläge für das Programm abzugeben bzw. können diese über ein Kontaktformular auf der Webseite zum Sächsischen Familientag einreichen.

Webseite zum Sächsischen Familientag: https://www.familientag.sachsen.de/

Anmeldung zum Newsletter des Sozialministeriums: https://www.sms.sachsen.de/newsletter.html

Sächsischer Familientag
Staffelstabübergabe am 25.02.2026 - Foto SMS
Sächsischer Familientag 2026
Staffelstabübergabe am 25.02.2026 - Foto SMS

Informationen der Stadtkasse/Steuern

Grundsteuer: Verzögerung bei Eigentümerwechsel

Bei den im Kalenderjahr 2025 erfolgten Grundstücksverkäufen kommt es von Seiten des Finanzamtes aufgrund von technischen Problemen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2026.

Ohne Bereitstellung der digitalen ELSTER-Dateien ist ein Eigentümerwechsel unserseits leider nicht möglich.  In diesen Fällen ist der bisherige Eigentümer noch als Steuer- und Zahlungspflichtiger für die Grundsteuer in 2026 hinterlegt, bis die geänderten Dateien vom Finanzamt an uns übermittelt werden. Sobald uns die Änderungen vorliegen, werden alle Einzelfälle abgearbeitet und die Aufhebungs- bzw. neuen Grundsteuerbescheide versendet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Allgemeines – Finanzämter – sachsen.de

Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen.

Bei Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Abteilung Steuern unter 037296/94178 oder 037296/94184 bzw. steuern@stollberg-erzgebirge.de wenden.

Übermittlung von Daten an die Bundeswehr

Der Bürgerservice informiert

Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr
Seit dem 01.01.2026 ist die Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr nicht mehr möglich. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).
Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. Bestehende Übermittlungssperren dieser Art werden aufgehoben.
Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig wieder Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln.

Welche Daten werden übermittelt?

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung erfolgt einmal jährlich und dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.