16:16, 20.08.2026
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Allgemein

Fußgängerüberweg auf der Hohensteiner Straße

Der Fußgängerüberweg auf der Hohensteiner Straße in Stollberg/Erzgeb. ist fertiggestellt. Die Bauarbeiten  sind abgeschlossen.
Damit steht künftig eine sichere und unabhängige Querungsmöglichkeit zur Verfügung, die insbesondere auch den Schulweg von Schülerinnen und Schülern zuverlässig absichert.
Neben der Markierung des Überwegs wurden eine entsprechende Beschilderung sowie eine Beleuchtung installiert, um die Sichtbarkeit deutlich zu verbessern. Ergänzend wurden spezielle Pflastersteine mit taktilen Markierungen eingebaut, die blinden und sehbehinderten Menschen eine bessere Orientierung ermöglichen.
Die Maßnahme trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden nachhaltig zu erhöhen, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.
Die Verwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit sowie die Beachtung der geltenden Verkehrsregeln.

Übermittlung von Daten an die Bundeswehr

Der Bürgerservice informiert

Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr
Seit dem 01.01.2026 ist die Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr nicht mehr möglich. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).
Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. Bestehende Übermittlungssperren dieser Art werden aufgehoben.
Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig wieder Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln.

Welche Daten werden übermittelt?

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung erfolgt einmal jährlich und dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.