Mähroboter können zur Gefahr für Kleintiere werden – Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst
Mit dem Beginn der Gartensaison werden in vielen Gärten wieder Mähroboter eingesetzt. Sie sorgen für eine Arbeitserleichterung und einen gepflegten Rasen. Vielen Grundstückseigentümern ist jedoch nicht bewusst, dass das Betreiben dieser Geräte auch eine Gefahr für zahlreiche heimische Kleintiere darstellen kann.
Besonders während der Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden sind viele Tiere nachtaktiv oder auf Nahrungssuche.
Dazu zählen Tiere wie der Igel, Kröten, Frösche, Eidechsen sowie verschiedene Kleinsäuger die sich im hohen Gras, unter Sträuchern oder auf Rasenflächen aufhalten. Da viele dieser Tiere bei Gefahr nicht schnell flüchten oder sich zum Schutz zusammenrollen bzw. reglos verharren, können sie von Mährobotern übersehen und schwer verletzt werden.
Auch moderne Mähroboter erkennen kleine Tiere nicht immer zuverlässig. Aus diesem Grund ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Geräten von großer Bedeutung.
Was können Sie tun?
• Lassen Sie ihren Mähroboter möglichst nur tagsüber fahren.
• Vermeiden Sie den Einsatz in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden, wenn viele Wildtiere aktiv sind.
• Kontrollieren Sie die Rasenfläche regelmäßig auf Tiere und mögliche Verstecke.
• Erhalten Sie naturnahe Bereiche im Garten, beispielsweise mit Laub, Totholz, Hecken oder Wildblumenflächen. Diese bieten zahlreichen Tierarten wichtige Rückzugsorte.
Der Schutz unserer heimischen Tierwelt ist eine gemeinsame Aufgabe. Mit einfachen Maßnahmen kann jeder Gartenbesitzer dazu beitragen, Verletzungen und den Tod von Kleintieren verhindern.
Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Betriebszeiten ihrer Mähroboter eigenverantwortlich so zu wählen, dass Gefahren für die heimische Tierwelt vermieden werden.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Artenvielfalt in unseren Gärten und unserer Umgebung zu erhalten.
Des Weiteren wir bitten um Beachtung der geltenden Polizeiverordnung der Stadt Stollberg. Insbesondere weisen wir auf die §6 (1) PVO und § 12 (1) PVO hin, in denen die Nachtruhe sowie lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten geregelt sind.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.