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Übermittlung von Daten an die Bundeswehr

Der Bürgerservice informiert

Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr
Seit dem 01.01.2026 ist die Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr nicht mehr möglich. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).
Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. Bestehende Übermittlungssperren dieser Art werden aufgehoben.
Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig wieder Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln.

Welche Daten werden übermittelt?

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung erfolgt einmal jährlich und dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.