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Informationen der Stadtkasse/Steuern

Grundsteuer: Verzögerung bei Eigentümerwechsel

Bei den im Kalenderjahr 2025 erfolgten Grundstücksverkäufen kommt es von Seiten des Finanzamtes aufgrund von technischen Problemen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2026.

Ohne Bereitstellung der digitalen ELSTER-Dateien ist ein Eigentümerwechsel unserseits leider nicht möglich.  In diesen Fällen ist der bisherige Eigentümer noch als Steuer- und Zahlungspflichtiger für die Grundsteuer in 2026 hinterlegt, bis die geänderten Dateien vom Finanzamt an uns übermittelt werden. Sobald uns die Änderungen vorliegen, werden alle Einzelfälle abgearbeitet und die Aufhebungs- bzw. neuen Grundsteuerbescheide versendet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Allgemeines – Finanzämter – sachsen.de

Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen.

Bei Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Abteilung Steuern unter 037296/94178 oder 037296/94184 bzw. steuern@stollberg-erzgebirge.de wenden.