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Allgemein

Informationen des Ordnungsamtes

Hexenfeuer am 30. April 2026

Allgemeine Vorabinformationen:

Zentrale Hexenfeuer

Für alle Bürger, die kein eigenes Traditionsfeuer abbrennen, besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit, ihr naturbelassenes Holz am zentralen Hexenfeuer Stollberg auf dem Skihang am Wasserturm abzugeben. Zur Holz-Annahme stehen am 25. April in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am 27. April 2026 von 14:00 bis 18:00 Uhr die Mitarbeiter der Stadt bereit.

Auch in den Ortsteilen Beutha, Raum und Oberdorf besteht die Möglichkeit, sein Holz abzugeben oder abholen zu lassen.

In Beutha findet die Annahme von Baumschnitt und Reißig am 25.04. von 08:00-14:00 Uhr am Lemke-Gut statt. Auch die Abholung vor der Haustür ist möglich. Dazu wird um vorherige Absprache mit Herrn R. Lemke (Mobil: 0179 4561873) oder Herrn P. Schmidt (Mobil: 0152 02193203) gebeten.

In Raum besteht die Möglichkeit, am 25.04. von 09:00-16:00 Uhr trockenen Baumschnitt, Reißig und unbehandeltes Holz für das örtliche Hexenfeuer am Pfüllerteich in Raum abzugeben.

In Oberdorf besteht die Möglichkeit am 27.04. ab 15:00 Uhr im Dorfzentrum am Badeteich Oberdorf Baumschnitt und Reißig abzugeben.

Im Ortsteil Gablenz besteht in diesem Jahr keine Möglichkeit zur Abgabe von Holz und Baumschnitt.
Ein örtliches Hexenfeuer findet in diesem Jahr trotzdem am Feuerwehrweg in Gablenz statt.

Bitte bringen Sie Ihr Holz ausschließlich zu den Annahmetagen innerhalb der angegebenen Zeiträume zum Zentralen Hexenfeuer.

Wir bitten darum, ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz und keine Wurzelstücke, Gartenabfälle, Möbelteile und andere schwer brennbare oder behandelte Materialien anzuliefern. Ungeeignete Materialien werden abgelehnt.

Die illegale Entsorgung von Müll und Abfällen auf dem Hexenfeuer wird zur Anzeige gebracht.
Dies gilt auch für alle privaten Hexenfeuer, unabhängig von einer amtlichen Genehmigung.

Die Veranstaltungszeiten für die öffentlichen Hexenfeuer werden separat veröffentlicht.

Antrag

Das Antragsformular ist im Bürgerservice oder unter dem Link „Traditionsfeuerantrag“ erhältlich. Ebenso erscheint das Antragsformular zum Ausschneiden sowie weitere Informationen zur Durchführung eines genehmigungspflichtigen Traditionsfeuers in der nächsten Ausgabe des Stadtanzeigers. Der Antrag kann bis einschließlich 20.04.2026 per Post oder per Mail gesendet, sowie persönlich im Bürgerservice abgegeben werden.

Für das Genehmigungsverfahren per Mail senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an: ordnungsamt@stollberg-erzgebirge.de .

 

Informationen der Stadtkasse/Steuern

Grundsteuer: Verzögerung bei Eigentümerwechsel

Bei den im Kalenderjahr 2025 erfolgten Grundstücksverkäufen kommt es von Seiten des Finanzamtes aufgrund von technischen Problemen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2026.

Ohne Bereitstellung der digitalen ELSTER-Dateien ist ein Eigentümerwechsel unserseits leider nicht möglich.  In diesen Fällen ist der bisherige Eigentümer noch als Steuer- und Zahlungspflichtiger für die Grundsteuer in 2026 hinterlegt, bis die geänderten Dateien vom Finanzamt an uns übermittelt werden. Sobald uns die Änderungen vorliegen, werden alle Einzelfälle abgearbeitet und die Aufhebungs- bzw. neuen Grundsteuerbescheide versendet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Allgemeines – Finanzämter – sachsen.de

Wir bitten diese Umstände zu entschuldigen.

Bei Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Abteilung Steuern unter 037296/94178 oder 037296/94184 bzw. steuern@stollberg-erzgebirge.de wenden.

Sächsischer Familientag

Einladung zur Mitwirkung am 26. Sächsischen Familientag

Der Sächsische Familientag findet in diesem Jahr in Stollberg im Erzgebirge statt. Am Samstag, den 22. August 2026, lädt unsere Stadt gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum 26. Sächsischen Familientag ein. 
Unter dem Motto „Wir sind Familie“ erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes, familienfreundliches Programm. Zahlreiche Informations- und Unterhaltungsstände bieten kostenfreie Angebote für Jung und Alt. Geplant sind unter anderem Tanz- und Musikdarbietungen, Mitmachaktionen sowie viele Möglichkeiten für Begegnung, Austausch und gemeinsames Erleben.

Die Veranstaltung richtet sich an Familien, Ehrenamtliche sowie an engagierte Vereine, Verbände und Initiativen aus der Region. Der Familientag bietet eine hervorragende Gelegenheit, eigene Projekte, Angebote und Ideen einem breiten Publikum vorzustellen und sich mit anderen Akteurinnen und Akteuren zu vernetzen.

Beteiligung erwünscht – Anmeldefrist bis 28. Februar 2026

Organisationen, Vereine und Initiativen sind herzlich eingeladen, sich mit eigenen Ständen oder Aktionen am Sächsischen Familientag zu beteiligen.
Die Anmeldung ist bis zum 28. Februar 2026 möglich!

Das ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte an Paarmann Dialogdesign (Benjamin Paarmann, Ehrensteinerstr. 18, 04105 Leipzig Tel.: 0341 5891030 Fax: 0341 5891014 E-Mail: benjamin@paarmanns.de).

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf unserer Webseite „stollberg-erleben“.

Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der 26. Familientag des Sozialministeriums findet am 22. August 2026 in Stollberg im Erzgebirge statt.

Sozialministerin Köpping: »Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei unserem Fest für die ganze Familie!«
Die Erfolgsgeschichte des sächsischen Familientages, einer Veranstaltung des Sozialministeriums mit vielen Partnerinnen und Partnern, geht unter dem Motto »Wir sind Familie« im kommenden Jahr in eine neue Runde. Am Sonnabend, 22. August 2026, findet die beliebte Veranstaltung in Stollberg im Erzgebirge statt. Zum inzwischen 26. Mal präsentieren sich Informations- und Unterhaltungsstände mit ihren kostenfreien Angeboten für Jung und Alt.

Sozialministerin Petra Köpping: »Ich empfehle, sich diesen Termin jetzt schon in den Kalender einzutragen. Die Vorbereitungen für ein spannendes Programm unter anderem mit Tanz, Gesang und vielen Mitmachaktionen für die ganze Familie laufen bereits. Viele Verbände und Vereine aus der Region haben signalisiert, dass sie dabei sein möchten und bereiten schon jetzt ihre Aktionen vor. Informieren Sie sich gern auf unserer Webseite zum Familientag und abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine Neuigkeiten zu verpassen. Denn wir freuen uns jetzt schon auf Ihren Besuch bei unserem Fest für die ganze Familie.«

Stollbergs Oberbürgermeister Marcel Schmidt: »Die abermalige Ausrichtung des Sächsischen Familientages stellt für uns die Möglichkeit dar, unsere eigenen städtischen Bemühungen um unsere Kinder und Familien in den Fokus zu stellen und damit die gesellschaftliche Wichtigkeit von Familie und Kindern in der Öffentlichkeit zu zelebrieren. Wir freuen uns auf diesen Tag, um dort außerhalb des Alltags all diejenigen besonders zu würdigen, die sich sonst täglich engagiert dafür einbringen, dass Kinder in ihren Familien in unserer Stadt wohl behütet aufwachsen können.«

Vereine und Verbände der Region werden Anfang 2026 dazu aufgerufen, ihre Ideen und Vorschläge für das Programm abzugeben bzw. können diese über ein Kontaktformular auf der Webseite zum Sächsischen Familientag einreichen.

Webseite zum Sächsischen Familientag: https://www.familientag.sachsen.de/

Anmeldung zum Newsletter des Sozialministeriums: https://www.sms.sachsen.de/newsletter.html

Erhöhung der Personalausweisgebühren

Der Bürgerservice informiert

Warum wird die Gebühr für den Personalausweis zum 7. Februar 2026 angehoben?
Der Gesetzgeber hat in § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Kosten aller Beteiligten an der Leistung für den Personalausweis durch eine Gebühr gedeckt werden soll. Mit der seit 1. Januar 2021 festgelegten Personalausweisgebühr konnten die mittlerweile gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung sowie die gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller nicht mehr gedeckt werden. Die Gebühr war somit auf 46,00 EUR anzuheben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, ist weiterhin ein ermäßigter Gebührensatz vorgesehen (27,60 EUR).
Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises die bequeme, sichere und unkomplizierte Nutzung digital angebotener Dienstleistungen der Verwaltung und Privatwirtschaft. Der Online-Ausweis darf nach Vollendung des 16. Lebensjahrs eingesetzt werden. Zusammen mit einer geeigneten Software – z. B. der AusweisApp – können viele NFC-fähige Smartphones als Lesegerät für den Online-Ausweis verwendet werden.
Gleichwohl bezieht sich die Personalausweisgebühr nur auf die Herstellung der physischen Ausweiskarte.
Ist Ihr Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Kontaktieren Sie Ihren Bürgerservice für weitere Informationen. Dort können Sie kostenlos den Online-Ausweis aktivieren lassen und Ihre selbst gewählte, sechsstellige Geheimnummer (PIN) setzen.

Übermittlung von Daten an die Bundeswehr

Der Bürgerservice informiert

Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr
Seit dem 01.01.2026 ist die Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr nicht mehr möglich. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).
Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. Bestehende Übermittlungssperren dieser Art werden aufgehoben.
Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig wieder Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln.

Welche Daten werden übermittelt?

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung erfolgt einmal jährlich und dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Logo Altstadtschule Stollberg

Schulanmeldung Altstadtschule

INFORMATION ZUM AUFNAHMEVERFAHREN IN DIE KLASSENSTUFE 5 FÜR DAS SCHULJAHR 2026/2027

Liebe Eltern,
 
wir freuen uns über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 09.02. bis 13.02.2026 (mit telefonischer Terminvereinbarung) sowie vom 23.02.bis 27.02.2026 von 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr, Donnerstag bis 17:00 Uhr.
 
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit: 
  • ausgefüllter Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  • das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4
  • eine Kopie vom Jahreszeugnis Klasse 3 und Halbjahreszeugnis Klasse 4
  • ein Original und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht (als Kopie)
  • ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie den letzten Förderplan (als Kopie)
  • die Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich deutsch ist
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweit- und einen Drittwunsch an.
 
Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter
https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 im Formularservice oder auf der Homepage der Altstadtschule Stollberg abrufen. Dort finden Sie auch die Formulare zu den Auswahlkriterien, die personenbezogenen Daten und die Rückmeldung an die Grundschule. 
 
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
 
Ihr Team der ASS!

Holzeinschlag im „Bürgerwald“ und in der Gemarkung Gablenz

Die Stadt Stollberg plant gemeinsam mit dem zuständigen Revierförster, Herrn Melzer, auf 5,6 ha Waldfläche Forstarbeiten im Kommunalwald auf dem Flurstück-Nr. 1204/1 der Gemarkung Stollberg (westlich des „Bürgerwaldflügels“).

Mit der Durchführung der Arbeiten wurde das Forstunternehmen Bergelt aus Marienberg beauftragt. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich Mitte September und werden bis Mitte Oktober andauern.

Herr Melzer erklärte, dass es sich bei diesen Maßnahmen um Durchforstungen in Fichtenbeständen handelt, in denen 20-30 % der Bäume gefällt werden sollen, um Qualität und Zuwachs zu fördern. Ein weiterer, hiebsreifer Fichten-Erntebestand mit flächigem Unterstand aus Fichten, Lärchen, Kiefern und verschiedenen Laubhölzern soll z. T. geräumt werden, um den bereits vorhandenen jungen Unterstand vital und in guter Qualität weiterzuentwickeln.
Die heranwachsenden jungen Waldbestände erfahren nach der Holzernte ebenfalls eine Pflege, durch die gut veranlagte Bäume mehr Wuchsraum erhalten und zukünftig eine höhere Stabilität erreichen. Herr Melzer weist darauf hin, dass dieses Jahr in einer Holzerntefläche bereits eine Aufforstung mit Rotbuche und Weißtanne im Sinne des Waldumbaus stattgefunden hat.
Insgesamt rechnet der Revierförster mit einer Gesamtholzmenge von etwa 1.000 Kubikmetern.

Für Erholungssuchende und Jäger sind die betroffenen Flächen und Waldwege während des Holzeinschlages aus Sicherheitsgründen gesperrt. Hierauf wird durch Absperrbänder und Verbotsschilder hingewiesen. Die Stadt Stollberg bittet hierfür um Verständnis und garantiert allen Waldbesuchern des Bürgerwaldes, den Wanderwegezustand nach Abschluss der Arbeiten wiederherzustellen.

Für umliegende Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, das für die Stadt tätige Forstunternehmen mit Arbeiten im eigenen Privatwald zu beauftragen. Hierzu bietet Herr Melzer eine kostenlose Beratung vor Ort an. Weiterhin bestehen Möglichkeiten der Selbstwerbung von Brennholz nach Absprache mit Herrn Melzer unter Einweisung vor Ort.

Kontakt Revierförster:   michael.melzer@smekul.sachsen.de

                                          037296/9260011

                                          0172-7938293