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Informationen des Ordnungsamtes

Hexenfeuer am 30. April 2026

Allgemeine Vorabinformationen:

Zentrale Hexenfeuer

Für alle Bürger, die kein eigenes Traditionsfeuer abbrennen, besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit, ihr naturbelassenes Holz am zentralen Hexenfeuer Stollberg auf dem Skihang am Wasserturm abzugeben. Zur Holz-Annahme stehen am 25. April in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am 27. April 2026 von 14:00 bis 18:00 Uhr die Mitarbeiter der Stadt bereit.

Auch in den Ortsteilen Beutha, Raum und Oberdorf besteht die Möglichkeit, sein Holz abzugeben oder abholen zu lassen.

In Beutha findet die Annahme von Baumschnitt und Reißig am 25.04. von 08:00-14:00 Uhr am Lemke-Gut statt. Auch die Abholung vor der Haustür ist möglich. Dazu wird um vorherige Absprache mit Herrn R. Lemke (Mobil: 0179 4561873) oder Herrn P. Schmidt (Mobil: 0152 02193203) gebeten.

In Raum besteht die Möglichkeit, am 25.04. von 09:00-16:00 Uhr trockenen Baumschnitt, Reißig und unbehandeltes Holz für das örtliche Hexenfeuer am Pfüllerteich in Raum abzugeben.

In Oberdorf besteht die Möglichkeit am 27.04. ab 15:00 Uhr im Dorfzentrum am Badeteich Oberdorf Baumschnitt und Reißig abzugeben.

Im Ortsteil Gablenz besteht in diesem Jahr keine Möglichkeit zur Abgabe von Holz und Baumschnitt.
Ein örtliches Hexenfeuer findet in diesem Jahr trotzdem am Feuerwehrweg in Gablenz statt.

Bitte bringen Sie Ihr Holz ausschließlich zu den Annahmetagen innerhalb der angegebenen Zeiträume zum Zentralen Hexenfeuer.

Wir bitten darum, ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz und keine Wurzelstücke, Gartenabfälle, Möbelteile und andere schwer brennbare oder behandelte Materialien anzuliefern. Ungeeignete Materialien werden abgelehnt.

Die illegale Entsorgung von Müll und Abfällen auf dem Hexenfeuer wird zur Anzeige gebracht.
Dies gilt auch für alle privaten Hexenfeuer, unabhängig von einer amtlichen Genehmigung.

Die Veranstaltungszeiten für die öffentlichen Hexenfeuer werden separat veröffentlicht.

Antrag

Das Antragsformular ist im Bürgerservice oder unter dem Link „Traditionsfeuerantrag“ erhältlich. Ebenso erscheint das Antragsformular zum Ausschneiden sowie weitere Informationen zur Durchführung eines genehmigungspflichtigen Traditionsfeuers in der nächsten Ausgabe des Stadtanzeigers. Der Antrag kann bis einschließlich 20.04.2026 per Post oder per Mail gesendet, sowie persönlich im Bürgerservice abgegeben werden.

Für das Genehmigungsverfahren per Mail senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an: ordnungsamt@stollberg-erzgebirge.de .