00:25, 16.12.2025
temperature icon 1°C
Überwiegend bewölkt

Standesamtliche Trauungen in Stollberg.
Der schönste Tag im Leben – so wird er oft bezeichnet, der Hochzeitstag. Doch wer den Bund fürs Leben eingehen will, hat auch ein paar Dinge im Vorfeld zu organisieren. Das Standesamt steht Heiratswilligen gern beratend zur Seite, damit bei der Trauung alles nach Plan verläuft.

Sterbefallanzeige
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Stadt/Gemeinde der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. 

Scheidungen, Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben oder geschieden wurde, werden für den deutschen Rechtsbereich nur dann anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Ausgenommen hiervon sind Heimatstaatenentscheidungen.

Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Die Austrittserklärung ist gegenüber dem Standesbeamten persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Zuständig für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung ist das Standesamt am Wohnsitz des Erklärenden. 

Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Standesamt Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg

Tel.: 037296 94-209/94-210
Fax: 037296 94-207
E-Mail: standesamt@stollberg-erzgebirge.de

Rund um die Eheschließung

Sie haben sich entschieden, aus der Erde ein Stückchen Himmel zu machen. Dann führt kein Weg am Standesamt vorbei. Bevor Sie heiraten, muss das Standesamt prüfen, ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Dafür sind aktuelle Dokumente erforderlich.

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 
  • Meldebescheinigung: nur, wenn die Eheschließung vor einem anderen Standesamt erfolgen soll. 
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder 
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie bereits verheiratet waren, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil oder
  • Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners 

Hinweis:

Bevor Sie die notwendigen Unterlagen besorgen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung!

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • im Ausland geborene gemeinsame Kinder haben,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,

sollten Sie zur Auskunft persönlich im Standesamt vorsprechen, damit wir Sie umfassend beraten können.

Trausäle in Stollberg

Die Stadt Stollberg verfügt über 2 Trausäle im Rathaus undeinem Trausaal im „Haus der Partnerschaften“, in der 1930 erbauten Villa des Bürgergartens.

Fotos: Stadtverwaltung Stollberg und „Stollberger Bildermacher“ Kai Müller

Anmeldung zur Eheschließung

Sind alle Unterlagen vollständig, ist die Eheschließung beim zuständigen Standesbeamten anzumelden. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten!

Hier einige der häufigsten Fragen und die Antworten:

Brauchen wir noch Trauzeugen?

Nein. Die Pflicht, zwei volljährige Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen, ist am 01.07.1998 weggefallen. Aber wenn Sie möchten, können Sie dies gerne tun.

Ist der Ringtausch beim Standesamt Pflicht?

Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Es ist Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen.

An welche Hand steckt man den Ring?

Auch hier haben Sie freie Wahl. Es gibt keine Vorschriften.

Was ziehen wir zur standesamtlichen Trauung an?

Es gibt weder Kleidervorschriften, noch Traditionen. Es ist Ihr Tag. Sie sollen sich rundherum wohl fühlen.

Wie lange dauert eine Trauung?

Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamtliche Trauung nicht länger als 20 bis 25 Minuten.

Wird unsere Eheschließung veröffentlicht?

Nein, denn der Aushang, das so genannte Aufgebot, wurde zum 01.07.1998 ersatzlos abgeschafft.

Übrigens…

Sie müssen Ihre Eheschließung zwar dort anmelden, wo einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat, heiraten können Sie dort, wo immer Sie wollen.