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Öffentliche Auslage des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung

Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Stollberg

Seit 01.01.2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten. Somit muss die Stadt Stollberg, da sie weniger als 100.000 Einwohner hat, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung erstellen. Allerdings hat sich die Stadt Stollberg entschlossen, dieses Thema früher anzugehen, um schnellst möglich den Bürgern einen Überblick geben zu können. Bereits im Januar 2024 wurde mit der Konzepterstellung begonnen.

Nun erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Stollberg liegt in der Stadtverwaltung Stollberg ab 06.10.2025 zu jedermann Einsicht aus bzw. kann auch online auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden. 

Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Stollberg (PDF)

Die Beteiligung erreichen Sie auch direkt unter folgendem Link: Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Stollberg