Einladung zur Bürgerveranstaltung „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Stollberg und deren Ortsteile“
Seit 01.01.2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten. Somit muss die Stadt Stollberg, da sie weniger als 100.000 Einwohner hat, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung erstellen.
Mit der „Kommunalen Wärmeplanung“ prüft die Stadt, ob die Voraussetzungen vorliegen, ein Nahwärmenetz zu errichten und in welchem Umfang. Dazu wurde in den letzten Monaten reichlich recherchiert und Daten zusammengeführt. Fokus- und Teilgebiete konnten herausgearbeitet und zukünftige Maßnahmen entwickelt werden, um dem Ziel näher zu kommen, den Bürgern zukünftig verschiedene Nahwärmenetze anbieten zu können.
Die Stadt Stollberg möchte die Gelegenheit nutzen, allen interessierten Bürgern den Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung vorzustellen.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 09.09.2025 ab 18.00 Uhr im Bürgergarten Stollberg statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ihre Stadtverwaltung Stollberg
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus Stollberg:
Frau Antje Fichtner
Mitarbeiterin Stadtplanung
Tel.: 037296 94-192
E-Mail: a.fichtner@stollberg-erzgebirge.de
