Hebesätze
Hebesätze der Großen Kreisstadt Stollberg
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden für die Stadt Stollberg einschließlich Ortsteile Hoheneck, Gablenz, Mitteldorf, Oberdorf, Beutha und Raum wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) 360 v. H.
b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v. H.
2. für die Gewerbesteuer 400 v. H.