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Standesamt

Standesamt

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Das Standesamt hat zusätzlich montags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet.

Standesamt Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg

Tel.: 037296 94-209/94-210
Fax: 037296 94-207  
E-mail: standesamt@stollberg-erzgebirge.de

Rund um die Eheschließung

Sie haben sich entschieden, aus der Erde ein Stückchen Himmel zu machen. Dann führt kein Weg am Standesamt vorbei. Bevor Sie heiraten, muss das Standesamt prüfen, ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Dafür sind Dokumente erforderlich.

 

Personalausweis und das Stammbuch der Eltern reichen nicht aus. Zudem ist zu beachten, dass alle vorzulegenden Urkunden aktuellen Datums sein müssen.

 

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Gebühr 15,– €)
  • Meldebescheinigung: nur, wenn die Eheschließung vor einem anderen Standesamt erfolgen soll. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige zu verwechseln.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Gebühr 15,– €)
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie beide bereits verheiratet waren, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe ist vorzulegen:
  • Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk (Gebühr 15,– €)

Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bitte bringen Sie alle vorhandenen Dokumente - die Sie zu Hause aufbewahren - mit.

Hinweis:

Bevor Sie die notwendigen Unterlagen besorgen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung!

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • im Ausland geborene gemeinsame Kinder haben,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,

sollten Sie zur Auskunft persönlich im Standesamt vorsprechen, damit wir Sie umfassend beraten können.

Trausäle in Stollberg

Die Stadt Stollberg verfügt über 2 Trausäle im Rathaus und einem Trausaal im "Haus der Partnerschaften", in der 1930 erbauten Villa des Bürgergartens.

 

Fotos: Stadtverwaltung Stollberg und "Stollberger Bildermacher" Kai Müller


Anmeldung zur Eheschließung

Sind alle Unterlagen vollständig, ist die Eheschließung beim zuständigen Standesbeamten anzumelden. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten!

Hier einige der häufigsten Fragen und die Antworten:

Brauchen wir noch Trauzeugen?

Nein. Die Pflicht, zwei volljährige Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen, ist am 01.07.1998 weggefallen. Aber wenn Sie möchten, können Sie dies gerne tun.

Ist der Ringtausch beim Standesamt Pflicht?

Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Es ist  Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen.

An welche Hand steckt man den Ring?

Auch hier haben Sie freie Wahl. Es gibt keine Vorschriften.

Was ziehen wir zur standesamtlichen Trauung an?

Es gibt weder Kleidervorschriften, noch Traditionen. Es ist Ihr Tag. Sie sollen sich rundherum wohl fühlen.

Wie lange dauert eine Trauung?

Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamtliche Trauung nicht länger als 20 bis 25 Minuten.

Wird unsere Eheschließung veröffentlicht?

Nein, denn der Aushang, das so genannte Aufgebot, wurde zum 01.07.1998 ersatzlos abgeschafft.

Übrigens...

Sie müssen Ihre Eheschließung zwar dort anmelden, wo einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat, heiraten können Sie dort, wo immer Sie wollen.

 

Veranstaltungen

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Kontakt

Besucheranschrift
Stadtverwaltung Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg

Telefon:
+49 37296 94-0
Fax:
+49 37296 2437  
E-Mail:
info@stollberg-erzgebirge.de