Hochwasserschadensbeseitigung Heiliger Teich
Durch die untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises wurde im Februar 2018 auf Grund von verstärkten Sickerwasseraustritten am Dammfuß ein Teilabstau (Teilentleerung) der Stauanlage Heiliger Teich angeordnet. Dieser wurde Anfang März 2018 durch die Stadt Stollberg in Absprache mit den Teichpächtern durchgeführt.
In den letzten Wochen musste die Stadtverwaltung Stollberg feststellen, dass durch Unbekannte die Überläufe verdämmt wurden und Veränderungen an den oberflächigen Zuläufen vorgenommen wurden. Die Stadt Stollberg weißt nochmals eindrücklich daraufhin, dass jegliche Veränderungen/Manipulationen an den Einrichtungen der Stauanlage strengstens untersagt sind. Zuwiderhandlungen werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Die angeordnete niedrige Stauhöhe des Heiligen Teiches ist aus sicherheitsrelevanten Aspekten unbedingt einzuhalten. Das Ordnungsamt wird die Anlage nunmehr verstärkt überwachen.