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03:23, 19.03.2025
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Klarer Himmel

illegale Feuerstelle

Ordnungswidrigkeiten im Wald

Im kommunalen Waldstück westlich des Tierheims (Flurstück 471/1 Gemarkung Mitteldorf) wurde von unserem Revierförster eine illegale Müllentsorgung (Glasflaschen, Verpackungsreste etc.), sowie eine illegale Feuerstelle festgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass die Müllentsorgung außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse gemäß §14 (1) Nr. 4 i.V.m. §20 (1) Nr. 28 der Polizeiverordnung der Stadt Stollberg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und von den dafür zuständigen Stellen geahndet wird.
Ebenfalls ordnungswidrig ist das Abbrennen von Lager-, Grill- und Kochfeuern ohne Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Bereich.
Für Feuer im Wald ist zwingend die Genehmigung der unteren Forstbehörde, sowie der Ortspolizeibehörde Stollberg gem. § 15 (1) und § 52 (1) Pkt. 1 Sächsischen Waldgesetz i.V.m. §15 (6) Polizeiverordnung der Stadt Stollberg erforderlich.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, das für den Erzgebirgskreis bereits jetzt die Waldrandwarnstufe 3 gemeldet ist (Stand 10.03.2025). Damit stellen illegal abgebrannte Feuer eine unmittelbare und akute Gefahr für den gesamten Wald dar. Ein solches Handeln ist unverantwortlich und grob fahrlässig.

Sachdienliche Hinweise zu o. g. Ordnungswidrigkeit können dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stollberg angezeigt oder unter ordnungsamt@stollberg-erzgebirge.de gemeldet werden.

Auszug digitale Stadtgrundkarte