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Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen

Allgemeine Informationen

Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.

Zuständige Stelle

Stadt- /Gemeindearchiv oder Archivverbund

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob

  • Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
  • dieses Archivgut nutzbar ist,
  • Benutzungsbeschränkungen bestehen.

Zu Beständen, die Sie sich online erschließen können, finden Sie in Amt24 je nach Angebot des Archivs einen Link (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Anmeldung

Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Ausweisdokument

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: im Normalfall keine
  • bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
  • gegebenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, 26.04.2024

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Ortsauswahl

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