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Schlichtungsantrag beim Online-Schlichter stellen

Allgemeine Informationen

Das Kaufen von Produkten im Internet ist schnell und bequem. Ärgerlich wird es aber, wenn der Online-Händler die Ware nicht (rechtzeitig) liefert oder diese beschädigt ist, Sie aber bereits dafür bezahlt haben. Um Ihnen dann einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, können Sie kostenlos den Online-Schlichter beauftragen, Ihren Streitfall zu klären.

Tipp: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits im direkten Kontakt mit dem Online-Händler regeln, wenden Sie sich daher zunächst an diesen, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

  • Vertragsabschluss im Internet
  • Beanstandungen beim Online-Händler und erfolglose Beschwerde
  • Die Streitigkeit darf nicht anderweitig anhängig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein.
  • Der Anspruch ist noch nicht verjährt.
  • Sie sind entweder
    • ein Verbraucher mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein und wenden sich gegen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder
    • ein Verbraucher aus dem übrigen EU-Raum einschließlich Deutschlands und wenden sich gegen ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein oder
    • es besteht ein Bezug zu den Kooperationspartnern aus der Wirtschaft (BDD, DEVK, Trusted Shops).

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich für das Schlichtungsverfahren online an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und fügen Sie aussagefähige Unterlagen als elektronische Kopien hinzu.
  • Der Online-Schlichter prüft Ihren Antrag und fordert Ihren Gegner zu einer Stellungnahme auf.
  • Der Schlichter unterbreitet beiden Parteien einen Lösungsvorschlag.

Hinweis: Die Empfehlung des Schlichters ist rechtlich nicht bindend.

Erforderliche Unterlagen

  • Online Schlichtungsantrag
  • Unterlagen, die für das Verständnis des Anliegens notwendig sind.

Frist/Dauer

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Kosten

Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., Der Online-Schlichter. 01.06.2016

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